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Primer 15ml

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Achtung - wegen der vielen Nachfragen finden Sie im Langtext einen Artikel aus der Prof-Nail zum Thema Primer Verbot JA oder NEIN

für schwierige Haftungsbedingungen die richtige Lösung.

Primer stabilisiert den ph-Wert des Naturnagels und fördert die Anhaftung des Gels/Acryl. Schützt den Naturnagel vor dem Austrocknen und desinfiziert ihn gleichzeitig.

Nur für den gewerblichen Bedarf!

Quelle: Prof-Nail.de

Schon einige Male haben wir über die gesetzlichen Gegebenheiten und die Vorschriften der KVO (Kosmetikverordnung) berichtet, die für die Beschaffenheit und Zulassung der Produkte in den Nail Industries maßgeblich und entscheidend sind. Ganz besonders in Bezug auf Aussagen wie „gesundheitsschädlich“ oder ähnlichen wird diese Verordnung oftmals dahin gehend missbraucht, dass bestimmte Produkte als „unzulässig“ oder „nicht verkehrsfähig“ deklariert werden. Im Leitartikel der Ausgabe 2 haben wir ein Beispiel angeführt, in dem eine Nail Designerin durch die Aussage „Ich arbeite nur mit Gel, weil Acryl so gesundheitsschädlich ist …“ versuchte, sich einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Kolleginnen oder Studios zu verschaffen. Leider sind Falschaussagen nur allzu häufig und immer wieder wird die KVO als Grund für ein (angebliches) Verbot benannt.

Seit Anfang März liefen in der Redaktion der ProfNail die Telefone heiß. „Ist denn nun Primer verboten? Kann ich denn überhaupt keinen Primer mehr benutzen?“, so oder so ähnlich lauteten die Fragen, die von den Lesern der ProfNail gestellt wurden. Auf Nachfrage nach dem Grund der Anrufe wurde erklärt, dass in einer anderen Fachzeitschrift offensichtlich eine Anzeige einer Firma veröffentlicht worden sei, die der Grund für die Anrufe war. Folgender Text war Teil der Anzeige:

„Nie mehr Primer*

Nach der nun endgültigen Einstufung von Primern als kosmetisches Mittel, sind diese nicht mehr verkehrsfähig, dürfen also nicht mehr verwendet werden!“

Eine zweite Firma lancierte innerhalb weniger Tage nach Erscheinen der Anzeige eine Telefonakquise und wies die Kunden im Gespräch auf das angebliche Verbot von Primern hin. In der Anzeige und im Gespräch wurde ein Gerät angeboten, das mit einer Oberflächenaktivierung mit Plasmen die Anhaftung des Modellageprodukts an den Naturnagel unterstützen würde.

Diese Aussage überraschte selbst die erfahrensten Redakteure und führte zu einer fieberhaften Recherche über Verbote, Inhaltsstoffe und Auswirkungen. „Die Verunsicherung der Nail Designer ist verständlich. Primer werden seit langer Zeit als Unterstützung der Anhaftung von Modellageprodukten auf dem Naturnagel verwendet. Unabhängig vom verarbeiteten System werden Primer auf den Naturnagel aufgetragen, um eine optimale Anhaftung der Modellage zu gewährleisten. Die Inhaltsstoffe der Haftvermittler sind so breit gefächert wie das Angebot für Modellagekunststoffe. Es ist (beinahe) nicht vorstellbar, dass nun alle in der Industrie angebotenen Primer verboten werden sollten“, so die Stellungnahme des Chefredakteurs Marco Jouret, der schon seit mehr als 30 Jahren für den Fachverlag Koggeschip Vakbladen in Amsterdam tätig ist und der vor mehr als 15 Jahren die Fachzeitschrift ProfNail erstmalig in den Niederlanden auf den Markt brachte.

Auf Nachfrage bei den Überwachungsbehörden in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz über die etwaigen Gegebenheiten bezüglich der Einstufung von Primern erhielten wir folgende Auskünfte:

„Auf Hinweis eines Unternehmens aus der Nagelindustrie wurde in der Expertengruppe das Thema „Primer“ bzw. „Haftvermittler“ diskutiert. Primer sind als kosmetische Mittel einzustufen und unterliegen hiermit den Regelungen der KVO. Inhaltsstoffe und Kennzeichnung sind dementsprechend geregelt. In einer Anzahl von Produkten wurde Methacrylsäure festgestellt. Es wird derzeit diskutiert, ob die prozentuale Konzentration dieses Stoffes mit einem Höchstmaß belegt werden soll. Zurzeit ist eine Begrenzung jedoch nicht aktuell.“

Statement

„Da Haftvermittler sich aus einer Anzahl unterschiedlicher chemischer Stoffe zusammensetzen, ist ein generelles Verbot nicht zweckmäßig. Diese Produkte werden nach den Richtlinien der KVO bezüglich der Inhaltstoffe bewertet und entsprechend der in der Verordnung aufgeführten Liste von Chemikalien, die entweder verboten bzw. mit Höchstgrenzen belegt werden, beurteilt. Da die Inhaltsstoffe, die bislang in den Primern ausgewiesen werden, weder im Anhang 1 (verbotene Stoffe) noch im Anhang 2 (mit Höchstgrenzen belegte Stoffe) aufgeführt sind, ist die Verwendung nach derzeitiger Lage völlig legitim.“

Ein staatl. geprüfter Lebensmittelchemiker, der mit der Sicherheitsbewertung von Produkten für die Nagelindustrie tätig ist, gab auf unsere Nachfrage folgende Stellungnahme ab:

„Ich hatte vor Kurzem wegen der Erstellung einer Sicherheitsbewertung für einen Primer, der eine sehr hohe Konzentration an Methacrylsäure enthielt, Kontakt mit einer Überwachungsbehörde aufgenommen. Die zuständige Sachverständige erwähnte, dass es wohl in naher Zukunft eine Zulassungsbeschränkung für Methacrylsäure geben soll, jedoch sind Primer weiterhin als kosmetische Produkte eingestuft und zugelassen.“

Die Frage, ob der Primer zu Recht nicht als kosmetisches Produkt, sondern als Bedarfsgegenstand in den Verkehr gebracht wurde, wird von unterschiedlichen Stellen durchaus unterschiedlich beurteilt. Abgesehen davon unterliegt ein Bedarfsgegenstand auch dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und dieses fordert in § 30:

Es ist verboten,
-  Bedarfsgegenstände derart herzustellen oder zu behandeln, dass sie bei bestimmungsgemäßem oder vorauszusehendem Gebrauch geeignet sind, die Gesundheit durch ihre stoffliche Zusammensetzung, insbesondere durch toxikologisch wirksame Stoffe oder durch Verunreinigungen, zu schädigen,

-  Gegenstände oder Mittel, die bei bestimmungsgemäßem oder vorauszusehendem Gebrauch geeignet sind, die Gesundheit durch ihre stoffliche Zusammensetzung, insbesondere durch toxikologisch wirksame Stoffe oder durch Verunreinigungen, zu schädigen, als Bedarfsgegenstände in den Verkehr zu bringen.

Der Unterschied zur Anforderung an kosmetische Produkte ist nicht sehr groß, denn dafür ist in § 26 geregelt:

Es ist verboten,
-  kosmetische Mittel für andere derart herzustellen oder zu behandeln, dass sie bei bestimmungsgemäßem oder vorauszusehendem Gebrauch geeignet sind, die Gesundheit zu schädigen,

-  Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die bei bestimmungsgemäßem oder vorauszusehendem Gebrauch geeignet sind, die Gesundheit zu schädigen, als kosmetische Mittel in den Verkehr zu bringen.

Insofern sind die grundsätzlichen Sicherheitsanforderungen an Primer unabhängig davon, ob man sie als Bedarfsgegenstand oder als kosmetisches Produkt einstuft, erfüllt. Eine Sicherheitsbewertung kann (und muss) man dementsprechend für einen Primer ebenfalls unabhängig von der Einstufung erstellen. Die KVO kennt allerdings zusätzlich einige formale Reglementierungen, wie eine Auflistung erlaubter und verbotener Zusätze.

„Dass grundsätzlich eine Sicherheitsbewertung für Primer nicht möglich ist, ist in dieser Striktheit nicht richtig, es hängt stets vor allem von den verwendeten Rohstoffen ab und diese können sich durchaus unterscheiden.“**

Im Übrigen gelten die Sicherheitsanforderungen an einen Bedarfsgegenstand bzw. an ein sicheres Produkt generell auch dann, wenn es sich scheinbar nicht um „Chemie“ handelt. Eine unsichere Brotschneidemaschine kann einem auch ohne „Chemie“ die Finger abschneiden! Und in kosmetischen Produkten sind nicht nur einige chemische Stoffe verboten, sondern auch manche Pflanzenbestandteile!

Pikant an der geschilderten Situation ist, dass die Firma, die mit dem angegebenen Satz wirbt, trotz des für sie offensichtlichen Hintergrunds selbst noch Primer und Primerstifte im Onlineshop verkauft. Eine Kundin einer anderen Firma, die im Rahmen der Telefonakquise kontaktiert wurde und schon im Vorfeld das Thema verfolgt hatte, stellte den Verkauf von angeblich verbotenen Produkten infrage: „Tja, das ist eigentlich ganz einfach! Der Primer darf weiterhin verkauft werden, aber Sie dürfen den Primer nicht mehr verwenden!“, erhielt sie als Antwort!

*Primer = Haftvermittler. Produkt, das zur Unterstützung der Anhaftung von Modellageprodukten an den Naturnagel verwendet wird.

** Aussage eines Fachapothekers für Toxikologie und Ökologie, European Registered Toxicologist